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Preise

Das Heimentgelt beträgt ab 01.02.2023:

(Alle Angaben in €)

Bitte scrollen Sie die Tabelle nach rechts, um den vollständigen Inhalt zu sehen.

Pflege-
grad
Pflege-
satz pro Tag
Unter-
kunft pro Tag
Verpfleg. pro Tag davon Verzehr-
geld informa.
Invest.
kosten pro Tag
EEE im Pfl.satz enthalten Tag EEE pro Monat (*30,42)

Ausbild.-betrag §28 Pflegeberufe
gesetz pro Tag

Ausbild.betrag
§28 Pflegebe-
rufegesetz
(* 30,42)
Gesamt-
heim-
kosten monatl.
(30,42 tägl.)
Anteil Pflege-
kasse monatl.

Eigen-
anteil monatl.
(30,42 tägl.)

1 55,82 14,27 9,51 6,12 10,68 44,47 1.352,78 2,96 90,04 2.836,36 125,00 2.711,36
2 69,78 14,27 9,51 6,12 10,68 44,47 1.352,78 2,96 90,04 3.261,02 770,00 2.491,02
3 85,95 14,27 9,51 6,12 10,68 44,47 1.352,78 2,96 90,04 3.752,92 1.262,00 2.490,92
4 102,82 14,27 9,51 6,12 10,68 44,47 1.352,78 2,96 90,04 4.266,10 1.775,00 2.491,10
5 110,38 14,27 9,51 6,12 10,68 44,47 1.352,78 2,96 90,04 4.496,08 2.005,00 2.491,08
KZP/VP* 94,39 14,27 9,51 6,12 10,68 44,47 0,00 2,96 90,04 131,81 tägl. 97,35 tägl. 34,46 tägl.

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* KZP/VP=Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

Die Ausbildungsvergütung wird jährlich neu von der Investitionsbank angepasst und ist in dieser Auflistung enthalten.

Der Leistungszuschlag berechnet sich aus dem EEE x 30,42 x dem jeweiligen %-ualen Leistungszuschlag.

Die Höhe des Leistungszuschlages ist abhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer in einer vollstationären Einrichtung. Vorherige vollstationäre Aufenthalte werden mit eingerechnet.
(bis 12 Monate 5%, bis 24 Monate 25%, bis 36 Monate 45% und ab dem 37. Monat Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung 70% als Leistungszuschlag nach § 43 c SGB XI)

Die Höhe der Investitionskosten ist strittig und wird im Rahmen eines Schiedsverfahren geklärt! Bis zur Klärung werden die anerkannten Preise aus 2005 berechnet, eine Nachberechnung ist nach Abschluß des Verfahrens möglich! Stand 07.02.2023

Durch Rundungsdifferenzen variieren die Summen der Leistungszuschläge um einige Cent.

Die Aufnahme in unser Heim ist auch dann möglich, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen und Sie finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe benötigen. Ihre Fragen hierzu beantworten wir gerne.

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