Pflegezentrum Fuhneaue GmbH

Leistungen unseres Pflegeheims

Allgemeine vorvertragliche Information nach § 3 Abs. 2 WBVG

Das Pflegezentrum Fuhneaue ist eine private vollstationäre Einrichtung, die das Zusammenleben unterschiedlichster pflegebedürftiger Menschen unter Berücksichtigung der Individualität des Einzelnen in einer Art Wohngemeinschaft rund um die Uhr sicherstellt.

Im Mittelpunkt aller unserer Bemühungen um Pflege und Betreuung stehen die pflegebedürftigen Menschen. Wir sind darum bemüht, alle Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in ihrer Selbständigkeit zu fördern als auch dort tatkräftig zu unterstützen, wo qualifizierte Hilfe notwendig ist, weil die eigene Kraft nicht mehr ausreicht.

Das Heim führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der Heimbewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Das Heim bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Heimbewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Heimgemeinschaft führen und die Bemühungen des Heimes nach Kräften unterstützen.

Das Heim ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für das Heim verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden. Unsere Leistungen erstrecken sich von der Pflege über die Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die einzelnen Pflege- und Betreuungsleistungen stimmen wir mit den pflegebedürftigen Menschen ab, damit sie dem jeweiligen Bedarf entsprechen. Wir bieten qualifizierte Leistungen nicht nur im Bereich der Körperpflege, sondern selbstverständlich auch bei der Betreuung von z.B. altersverwirrten Menschen. Wir sind uns bewusst, dass mit dem Einzug in ein Pflegeheim die Sicherheit gesucht wird, auch in der letzten Lebensphase gut umsorgt zu sein. Da unsere Einrichtung über die notwendigen Vereinbarungen mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe verfügt, ist ein Einzug selbstverständlich auch dann möglich, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen und Sie finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe benötigen. Ihre Fragen hierzu beantworten wir gerne.

Regelmäßige Betreuungsangebote sollen sowohl den Alltag abwechslungsreich gestalten helfen als auch die Kontakte zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern fördern. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen zur Gestaltung auf, da uns sehr daran gelegen ist, unsere Angebote daran auszurichten, dass Ihnen sowohl Vertrautes als auch Neues geboten wird.

Unser Angebot an Speisen und Getränken berücksichtigt sowohl die regionale Küche als auch die besonderen Anforderungen der Ernährung im Alter. Mit den Mahlzeiten verbinden wir nicht nur die reine Nahrungsaufnahme, sondern auch immer den gemeinschaftlichen Kontakt. Die Mahlzeiten werden zu folgenden Zeiten in unserem Speisesaal serviert.

Frühstück 07.45 Uhr - 09.15 Uhr
Zwischenmahlzeit 10.00 Uhr - 11.30 Uhr
Mittagessen 11.30 Uhr - 13.00 Uhr
Vesper 15.00 Uhr - 16.30 Uhr
Abendessen 17.30 Uhr - 19.00 Uhr
Spätstück 21.00 Uhr - 22.30 Uhr

Zusätzliche Zwischenmahlzeiten erfolgen nach Absprache und Notwendigkeit. Denjenigen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder einer Erkrankung nicht an den Mahlzeiten im Speisesaal teilnehmen können, servieren wir ihre Mahlzeiten auf dem Zimmer.

In einigen wenigen Fällen geraten wir mit unseren Möglichkeiten und der personellen und technischen Ausstattung an Grenzen. Daher können wir eine Aufnahme nicht anbieten in Fällen, über die wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch informieren.

Das Heim bietet insgesamt 58 vollstationäre Pflegeplätze. Es gibt 50 Einzelzimmer, davon sind 4 Zimmer rollstuhlgerecht ausgestattet und 4 Doppelzimmer. Maximal 2 Bewohner teilen sich ein gemeinsames Bad. Alle Zimmer haben eine durchschnittliche Wohnfläche von 16-18 m², die Doppelzimmer 26 m2, und befinden sich im Erdgeschoss. Die Zimmer sind voll möbliert mit Pflegebett (elektrisch), Leseleuchte, Tisch, Stuhl; Hochlehnerstuhl, Sideboard und Kleiderschrank, sowie einer Flurgarderobe zur gemeinsamen Nutzung mit dem Zimmernachbarn. Anschlüsse für Fernseher und Telefon liegen im Zimmer an. Des Weiteren ist jedes Zimmer mit einem Rauchmelder ausgestattet sowie Nachtschrank bzw. Kleiderschrank mit Safefunktion.

Die sanitäre Anlage besteht aus Dusche, Handwaschbecken, Ablage, Haltegriffe und Handtuchhaken, sowie einer Toilette.

Der Bewohner hat darüber hinaus das Recht zur Mitbenutzung der für alle Bewohner vorgesehenen Räume und Einrichtungen des Heimes.

Zusätzlich stehen den Bewohnern folgende Räumlichkeiten zur Benutzung zur Verfügung:

Jeder Bewohner kann an Gemeinschaftsveranstaltungen des Heimes teilnehmen. Bei diesen handelt es sich um Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens und Angebote zur Tagesgestaltung. Mehrmals jährlich finden Veranstaltungen gemeinsam mit den Angehörigen statt (siehe Veranstaltungsplan).

Das Heim stellt dem Bewohner die gesamte Bettwäsche, Handtücher sowie eine Tagesdecke zur Verfügung. Die persönliche Wäsche, die der Bewohner mitbringt, muss mit seinem Namen und einer Codierung versehen werden.

Unsere Speise- und Getränkeversorgung umfasst die Zubereitung und Bereitstellung von Speisen und Getränken. Kalt- und Warmgetränke (Kaffee, Tee, Wasser, Milch) stehen dem Bewohner jederzeit in unbegrenzter Menge zur Deckung des eigenen Bedarfs zur Verfügung.

Ein bedarfsgerechtes, abwechslungsreiches und vielseitiges Speisenangebot wird zur Verfügung gestellt. Das Heim bietet dem Bewohner täglich drei Mahlzeiten, bestehend aus Frühstück, Mittag- und Abendessen, zwei Zwischenmahlzeiten am späten Vormittag und am späten Abend sowie Nachmittagskaffee/-tee an. Individuelle Wünsche werden nach den Möglichkeiten der Einrichtung berücksichtigt.

Das Heim erbringt im Rahmen der vollstationären Versorgung nach § 43 SGB XI Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung (allgemeine Pflegeleistungen). Für den Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung erbracht. Diese Hilfen können Anleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung und teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen sein.

Zu den Leistungen der Pflege gehören Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung sowie Hilfen bei der Mobilität.

Neben den Leistungen der Pflege und der sozialen Betreuung erbringt die Einrichtung Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch das Pflegepersonal. Bei den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrichtungen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik (z.B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Einreibung, Medikamentengabe etc.), für deren Veranlassung und Anordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist.

Das Heim erbringt die notwendigen Leistungen der sozialen Betreuung. Durch Leistungen der sozialen Betreuung soll der Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltages ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z.B. Angehörige und Betreuer) geschehen kann. Das Heim unterstützt den Bewohner im Bedarfsfall bei Inanspruchnahme ärztlicher, therapeutischer oder rehabilitativer Maßnahmen auch außerhalb der Pflegeeinrichtung (z.B. durch die Planung eines Arztbesuches). Eine Begleitung des Bewohners muss jedoch durch die Angehörigen sichergestellt werden.
Das Heim fördert den Kontakt des Bewohners zu den ihm nahe stehenden Personen sowie seine soziale Integration. Das Heim bietet Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden an.

Für Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder der von der privaten Pflegeversicherung des Bewohners beauftragte Gutachter im Rahmen der Begutachtung nach § 18 SGB XI als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben (§ 43a SGB XI), unterbreitet das Heim ein spezielles zusätzliches Betreuungsangebot. Bewohner sind berechtigt, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, wenn die Pflegekasse oder der private Versicherer einen erheblichen zusätzlichen Betreuungsbedarf nach § 43a SGB XI festgestellt haben und die Kosten dafür übernommen werden.

Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Leistungen zur Aktivierung und Betreuung der anspruchsberechtigten Bewohner, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Das zusätzliche Betreuungsangebot umfasst die Motivation, Betreuung und Begleitung zum Beispiel bei folgenden Alltagsaktivitäten:

Das Heimentgelt entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Für uns ist es von besonderer Bedeutung, dass wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen möglichst genau besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen und wünschen. Je genauer wir dies wissen, umso besser können wir Ihre Erwartungen erfüllen. Wir nehmen uns gerne die Zeit, um Ihnen ganz konkret erläutern zu können, ob und wie wir Ihre Erwartungen erfüllen können. Hierzu gehört auch, welchen Wohnraum wir Ihnen anbieten können.

Gerne informieren wir Sie auch regelmäßig über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung unserer Einrichtung.

Unikat gestaltet und programmiert von lilac-media