Das Pflegezentrum Fuhneaue ist eine private vollstationäre Einrichtung, die das Zusammenleben unterschiedlichster pflegebedürftiger Menschen unter Berücksichtigung der Individualität des Einzelnen in einer Art Wohngemeinschaft rund um die Uhr sicherstellt. Das Zusammenleben beruht auf gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme.
Das erfordert eine Hausordnung, die dieses Zusammenleben regelt, und an die sich alle Beteiligten zu halten haben.
§ 1: Alle Bewohner werden nach gleichen Maßstäben betreut und behandelt. Mit jedem Bewohner wird ein Aufnahmegespräch geführt, wo er mit dem Leben im Haus, dem Personal, den Bewohnern und den Räumlichkeiten im Haus vertraut gemacht wird.
§ 2: Beim Einzug in unser Haus wird jedem Heimbewohner angeboten, einen Zimmer- bzw. Wertfachschlüssel zu erhalten. Dieser wird gegen Schlüsselübergabeprotokoll ausgehändigt. Der Verlust des Schlüssels ist unmittelbar bei Bekanntwerden zu melden, die Ersatzkosten werden dem Bewohner in Rechnung gestellt.
§ 3: Die Heimbewohner können täglich Besuch empfangen. Es gibt keine festgelegten Besuchszeiten. Bei kleinen Familienfeiern (z.B. Geburtstag des Bewohners) können wir Ihnen nach Absprache unser Kaminzimmer zur Verfügung stellen.
Zum Wohlbefinden und zur Einhaltung von Ruhephasen, bitten wir in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr von Besuchen Abstand zu nehmen. Nachtruhe ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.30 Uhr. Während der Nachtruhe sind zur Sicherheit unserer Bewohner alle Eingangstüren verschlossen. Mit der gegebenen Vorsicht, Sicherheit und Ordnung ist ein Mitbringen von Haustieren durch die Besucher gestattet. Verantwortlich für Schäden aller Art und Verunreinigungen ist der Halter des Tieres.
§ 4: Unser Pflegezentrum Fuhneaue ist ein Nichtraucher-Haus. Der Umgang mit Feuer und offenem Licht in den Bewohnerzimmern ist streng untersagt. Alle Zimmer sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Sollte durch Missachtung ein Rauchalarm ausgelöst werden, sind die Kosten des Feuerwehreinsatzes von dem Bewohner selbst zu tragen. Alle mitgebrachten elektrischen Geräte sind vor Inbetriebnahme durch einen autorisierten Fachbetrieb auf ihre Sicherheit zu prüfen. Der Nachweis der Überprüfung ist der Heimleitung schriftlich zu übergeben. Die Kosten dafür trägt der Bewohner selbst.
§ 5: Die Parkplätze vor dem Haupteingang sind ausschließlich für Besucher unserer Einrichtung vorgesehen. Es ist darauf zu achten, dass der Wendeplatz für Lieferanten und Rettungsdienste ständig freigehalten werden muss. Bei Parkplatzmangel sind die Nebenstraßen zu benutzen.
§ 6: Im Interesse der Gemeinschaft sollte jeder Bewohner darauf achten, dass alle Räumlichkeiten sowie Garten- und Außenanlagen sauber gehalten werden. Das Inventar und die Dekoration sind schonend zu behandeln, dass alle lange Freude daran haben. Das Feststellen von Mängeln und Schäden ist unverzüglich dem Pflegepersonal oder dem Hausmeister zu melden.
§ 7: Das Waschen der persönlichen Kleidung erfolgt bewohnerbezogen. Zu diesem Zweck wird die Wäsche mit speziellen Etiketten gepatcht (gekennzeichnet) Der Bewohner zahlt dafür einmalig einen Betrag, der mit der bearbeitenden Wäscherei vereinbart ist. Das Einbringen der Etiketten übernimmt die Einrichtung. Noch ungekennzeichnete Kleidung ist immer beim Pflegepersonal abzugeben. Bettwäsche und Handtücher werden vom Haus gestellt. Kleiderbügel für den Eigenbedarf sind mitzubringen.
§ 8: Die Reinigung der Bewohnerzimmer und aller gemeinschaftlicher Räume erfolgt durch unser Reinigungspersonal.
§ 9: Um die Privatsphäre der Bewohner zu achten, wird immer vor Betreten des Zimmers angeklopft. Jeder Bewohner hat die Möglichkeit sein Zimmer abzuschließen.
§ 10: Beim eigenverantwortlichen Verlassen des Hauses bzw. bei der Rückkehr ist das diensthabende Pflegepersonal zu informieren. In Zeiten der Abwesenheit ist kein Versicherungsschutz durch die Einrichtung gewährleistet.
§ 11: Alle Informationen im Haus werden vertraulich behandelt. Bei Fragen und Problemen steht das Personal jederzeit hilfreich zur Seite. Die Heimleitung steht Ihnen jederzeit nach Absprache zur Verfügung.
Jeder Bewohner hat das Recht, sich mit Anregungen, Vorschlägen und Beschwerden an den Heimbeirat oder die Pflegedienstleitung zu wenden.
§ 12: Jeder Bewohner hat das Recht, einen Arzt seiner Wahl zu konsultieren, bzw. Hausbesuche hier in der Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Die ärztlich verordneten Arzneimittel werden für alle Bewohner im Dienstzimmer durch das Fachpersonal verwaltet und nach Anordnung verabreicht.
§ 13: In jedem Zimmer ist ein Fernseh- und Telefonanschluß vorhanden. Die Zimmer sind komplett möbliert. Es ist gewünscht, die Zimmer mit persönlichen Gegenständen auszustatten. Das Mitbringen größeren Mobiliars ist vorher mit der Heimleitung abzusprechen. Alle Gegenstände müssen hygienisch und technisch einwandfrei sein.
§ 14: Alle Mahlzeiten werden gemeinsam im Speisesaal eingenommen. In Ausnahmefällen kann die Mahlzeit auch im Zimmer serviert werden. Zu allen Mahlzeiten werden Getränke gereicht. Zusätzlich erfolgt 2x täglich eine Getränkelieferrunde in den Bewohnerzimmern. Im Speisesaal stehen verschiedene Getränke auch außerhalb der festen Mahlzeiten bereit. Aus hygienischen Gründen ist die Lagerung und Mitnahme von Speisen in die Zimmer nicht gewünscht.
Verpflegungszeiten
| Frühstück: | 08.00 Uhr - 09.30 Uhr |
| Mittagessen: | 12.00 Uhr - 13.00 Uhr |
| Vesper: | 15.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Abendessen: | 18.00 Uhr - 19.00 Uhr |
| Spätstück: | 22.00 Uhr – 22.30 Uhr |
Individuelle Bedürfnisse des Bewohners werden berücksichtigt. Zusätzliche Zwischenmahlzeiten nach Absprache und Notwendigkeit. Der aktuelle Speiseplan befindet sich an der Informationstafel zwischen Speisesaal und Küche.
§ 15: Jeder Bewohner hat die Möglichkeit an allen soziokulturellen Angeboten und Veranstaltungen des Pflegezentrums teilzunehmen. Informationen zu aktuellen Angeboten erfragen Sie beim Personal oder erhalten Sie an unserer Informationstafel zwischen Küche und Speisesaal. Dort finden Sie auch aktuelle Dienstleistungsangebote für Friseur, Kosmetik und Fußpflege.
Wenn sich alle an diese Grundsätze halten, dann ist ein friedvolles und harmonisches Zusammenleben mit Niveau und Ambiente sichergestellt.
Heimleitung in Zusammenarbeit mit dem internen Qualitätszirkel